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   VGH Bayern, 29.11.2017 - 13a ZB 17.31264   

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https://dejure.org/2017,50251
VGH Bayern, 29.11.2017 - 13a ZB 17.31264 (https://dejure.org/2017,50251)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.11.2017 - 13a ZB 17.31264 (https://dejure.org/2017,50251)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. November 2017 - 13a ZB 17.31264 (https://dejure.org/2017,50251)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Keine Abschiebung nach Afghanistan bei Familie mit minderjährigen Kindern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 2 ; AufenthG § 60 Abs. 5
    Unzulässige Abschiebung eines Asylbewerbers mit einer Familie mit minderjährigen Kindern nach Afghanistan

  • rechtsportal.de

    Asylrecht Afghanistan; Berufungszulassung; Divergenz; Familie; Überraschungsentscheidung; Anspruch auf rechtliches Gehör; unmenschliche oder erniedrigende Behandlung; schlechte humanitäre Bedingungen; Abschiebungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2017 - 13a ZB 17.31264
    Eine Divergenz liegt vor, wenn das Verwaltungsgericht mit einem sein Urteil tragenden Obersatz von einem Obersatz des Oberverwaltungsgerichts/Verwaltungsgerichtshofs abgewichen ist (BVerwG, B.v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328; Kraft in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 132 Rn. 35).
  • BVerwG, 19.07.2010 - 6 B 20.10

    Verein; Vereinsverbot; Klagebefugnis; Rechtsverletzung; rechtliches Gehör;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2017 - 13a ZB 17.31264
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt abstellt, der weder im Verwaltungsverfahren noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde, auch unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen als fernliegend anzusehen war und damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wendung gab (BVerwG, B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - NJW 2015, 3386; B.v. 19.7.2010 - 6 B 20.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 54 = NVwZ 2011, 372).
  • VGH Bayern, 23.03.2017 - 13a B 17.30030

    Abschiebungsverbot für Familien mit Kindern nach Afghanistan wegen schlechter

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2017 - 13a ZB 17.31264
    Dies ist bei der Rückkehr von Familien mit minderjährigen Kindern unter den in Afghanistan derzeit herrschenden Rahmenbedingungen im Allgemeinen der Fall, so dass für sie ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG besteht (BayVGH, U.v. 23.3.2017 - 13a B 17.30030 - AuAS 2017, 175; U.v. 21.11.2014 - 13a B 14.30284 - Asylmagazin 2015, 197; U.v. 21.11.2014 - 13a B 14.30285 - InfAuslR 2015, 212).
  • BVerwG, 27.07.2015 - 9 B 33.15

    Rechtliches Gehör; mündliche Verhandlung; Ladung; Empfangsbekenntnis; Zustellung;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2017 - 13a ZB 17.31264
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt abstellt, der weder im Verwaltungsverfahren noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde, auch unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen als fernliegend anzusehen war und damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wendung gab (BVerwG, B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - NJW 2015, 3386; B.v. 19.7.2010 - 6 B 20.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 54 = NVwZ 2011, 372).
  • VGH Bayern, 21.11.2014 - 13a B 14.30285

    Schlechte humanitäre Bedingungen können eine auf eine Bevölkerungsgruppe bezogene

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2017 - 13a ZB 17.31264
    Dies ist bei der Rückkehr von Familien mit minderjährigen Kindern unter den in Afghanistan derzeit herrschenden Rahmenbedingungen im Allgemeinen der Fall, so dass für sie ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG besteht (BayVGH, U.v. 23.3.2017 - 13a B 17.30030 - AuAS 2017, 175; U.v. 21.11.2014 - 13a B 14.30284 - Asylmagazin 2015, 197; U.v. 21.11.2014 - 13a B 14.30285 - InfAuslR 2015, 212).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2017 - 13a ZB 17.31264
    Das rechtliche Gehör gewährleistet im Sinn der Wahrung eines verfassungsrechtlich gebotenen Mindestmaßes, dass ein Kläger die Möglichkeit haben muss, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (BVerfG, B.v. 21.4.1982 - 2 BvR 810/81 - BVerfGE 60, 305/310).
  • VGH Bayern, 21.11.2014 - 13a B 14.30284

    Schlechte humanitäre Bedingungen können eine auf eine Bevölkerungsgruppe bezogene

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2017 - 13a ZB 17.31264
    Dies ist bei der Rückkehr von Familien mit minderjährigen Kindern unter den in Afghanistan derzeit herrschenden Rahmenbedingungen im Allgemeinen der Fall, so dass für sie ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG besteht (BayVGH, U.v. 23.3.2017 - 13a B 17.30030 - AuAS 2017, 175; U.v. 21.11.2014 - 13a B 14.30284 - Asylmagazin 2015, 197; U.v. 21.11.2014 - 13a B 14.30285 - InfAuslR 2015, 212).
  • OVG Sachsen, 18.03.2019 - 1 A 348/18

    Afghanistan; nationale Abschiebungsverbote; humanitäre Verhältnisse; Hazara;

    Mit Beschluss vom 29. November 2017 (- 13a ZB 17.31264 -, juris Rn. 3 f.) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof seine voranstehend angeführte Entscheidung bekräftigt und ergänzend dargelegt, dass seine Schlussfolgerung hinsichtlich der für Familien mit minderjährigen Kindern bei einer Rückkehr nach Afghanistan zu erwartenden schlechten humanitären Verhältnisse auch nicht dadurch in Frage zu stellen sei, dass der betreffende Familienvater über vielfältige Berufserfahrung verfüge.
  • OVG Sachsen, 18.03.2019 - 1 A 198/18

    Asyl; Abschiebungsschutz; Afghanistan; humanitäre Versorgungslage; Hazara;

    Mit Beschluss vom 29. November 2017 (- 13a ZB 17.31264 -, juris Rn. 3 f.) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof seine voranstehend angeführte Entscheidung nochmal bekräftigt und ergänzend dargelegt, dass die Schlussfolgerung des Verwaltungsgerichtshofes hinsichtlich der für Familien mit minderjährigen Kindern bei einer Rückkehr nach Afghanistan zu erwartenden schlechten humanitären Verhältnisse auch nicht dadurch in Frage zu stellen sei, dass der betreffende Familienvater über vielfältige Berufserfahrung verfüge.
  • VGH Bayern, 29.04.2019 - 13a ZB 18.32127

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Ein Gehörsverstoß in Form einer unzulässigen Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt abstellt, der weder im Verwaltungsverfahren noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde, auch unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen als fernliegend anzusehen war und damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wendung gab (BVerwG, B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - NJW 2015, 3386 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 29.11.2017 - 13a ZB 17.31264 - juris Rn. 5).
  • VG Würzburg, 03.03.2021 - W 1 K 21.30125

    Abschiebungsverbot für Familie hinsichtlich Afghanistan

    Die zu erwartenden schlechten Lebensbedingungen und die daraus resultierenden Gefährdungen weisen im vorliegenden Einzelfall eine solche Intensität auf, dass auch ohne konkret drohende Maßnahmen von einer unmenschlichen Behandlung auszugehen ist (BayVGH, U.v. 21.11.2018 - 13a B 18.30632; U.v. 23.3.2017 - 13a B 17.30030; U.v. 21.11.2014 - 13a B 14.30284, B.v. 11.01.2017 - 13a ZB 16.30878; B.v. 29.11.2017 - 13a ZB 17.31264 - jeweils juris).
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